Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026 · Maler und Stuckateurbetrieb Dauwalter e.K., Inhaber Raphael Kempter, Carl-Benz-Straße 12, 88696 Owingen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Maler und Stuckateurbetrieb Dauwalter e.K., Inhaber Raphael Kempter (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Ausführung von Maler-, Stuckateur-, Verputz- und damit zusammenhängenden Handwerksleistungen.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.

Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Kostenvoranschläge sind unverbindlich; die tatsächliche Vergütung richtet sich nach dem erbrachten Leistungsumfang.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abschlagszahlungen können nach Maßgabe des Leistungsfortschritts gefordert werden.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet.

Einbehalte und Skonti sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

§ 4 Ausführung der Leistungen

Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen und den VOB/B-Bestimmungen aus. Vereinbarte Ausführungsfristen sind angestrebte Richtwerte; Verzögerungen durch Witterung, Lieferengpässe oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände begründen keinen Schadensersatz.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeitsstelle termingerecht zugänglich zu machen, erforderliche Voruntersuchungen zu ermöglichen und für geeignete Lagerungsmöglichkeiten zu sorgen.

§ 5 Abnahme

Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen zu erklären. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe von Mängeln oder nimmt er die Leistung tatsächlich in Gebrauch, gilt die Abnahme als erfolgt.

§ 6 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Werkleistungen 5 Jahre ab Abnahme gemäß § 634a BGB. Bei Arbeiten an Bauwerken gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) zu.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die auf mangelhaften oder ungeeigneten Unterlagen, unsachgemäßer Nutzung oder Einwirkungen Dritter beruhen.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, soweit nicht Leib, Leben oder Gesundheit betroffen sind.

Für Schäden durch höhere Gewalt, Streik, behördliche Eingriffe oder sonstige unabwendbare Ereignisse haftet der Auftragnehmer nicht.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Werklohns Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Materialien vor Eigentumsübergang zu veräußern oder zu verpfänden.

§ 9 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute und öffentlich-rechtliche Körperschaften ist Überlingen am Bodensee. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine ihr inhaltlich möglichst nahekommende wirksame Regelung zu ersetzen.